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Polizei-Beobachtung bei Plakataktion nach Bankraub

[Foto: Bankster-Fahndungsplakat] Anfang Juni hat laut Kölner Polizei ein Bankster eine Bank in Köln-Deutz aufgesucht und unter Vorhalt einer Schußwaffe ... die Herausgabe von Bargeld [gefordert]. Im Anschluß fesselte der Räuber die Angestellten und flüchtete mit seiner Beute zu Fuß über die Deutzer Freiheit in noch unbekannte Richtung.

Da sich der Bankster Ende Juni noch immer nicht der Kölner Polizei gestellt hatte, lud sie Pressevertreter zu einer Plakataktion ein:

Mit einer Plakataktion erhöht die Polizei Köln den Fahndungsdruck auf einen Bankräuber, der am Donnerstag (5. Juni) einen Überfall auf ein Geldinstitut an der Deutzer Freiheit begangen hatte (siehe Pressemeldung Ziffer 5 vom 5. Juni).

[...]

Medienvertreterinnen und -vertreter sind zu einem Pressetermin am Dienstag (24. Juni) um 12.30 Uhr am Gotenring Ecke Deutzer Freiheit herzlich eingeladen. Nach einer kurzen Darstellung der geplanten Maßnahmen haben Sie die Möglichkeit, Polizeiteams bei der Verteilung von Fahndungsplakaten und Flugblättern zu begleiten. Fotos und bewegte Bilder des gesuchten Bankräubers werden vor Ort zur Verfügung gestellt. (he)

Als Polizei-Beobachter und auch wegen meinem Interesse an Plakataktionen und häufig rechtswidriger Videoüberwachung in Köln bin ich der herzlichen Einladung gerne nachgekommen.

Der Bericht hat sich etwas verzögert, da ich mehrere Wochen auf eine Antwort auf Fragen zum Video- und Bildmaterial warten musste. Nach einer freundlichen Erinnerung hat die Polizei Köln aber erfreulicherweise umgehend geantwortet.

Fragen nach Pressetermin Plakataktion am Tatort

From: Fabian Keil <fk@fabiankeil.de>
To: Polizei Köln <poststelle.koeln@polizei.nrw.de>
Subject: Fw: Fragen nach Pressetermin "Plakataktion am Tatort"
Date: Fri, 1 Aug 2014 11:56:42 +0200

Sehr geehrte Damen und Herren,

für meine Anfrage vom 2014-06-24 liegt mir nach mehr als vier
Wochen immer noch keine Antwort vor.

Ich bitte daher hiermit erneut und diesmal ausdrücklich mit Verweis auf
Landespressegesetz NRW § 4 (1) um eine Beantwortung der Fragen oder
alternativ um einen ablehnenden Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung.

Als Frist habe ich mir 2014-08-17 notiert.

Mit freundlichen Grüßen

Fabian Keil
IT-Beratung und Polizei-Erziehung (USt-IdNr. DE 295260795)
Frankfurter Straße 68
51065 Köln

Begin forwarded message:

Date: Tue, 24 Jun 2014 15:59:28 +0200
From: Fabian Keil <fk@fabiankeil.de>
To: Polizei Köln - Pressestelle <pressestelle.koeln@polizei.nrw.de>
Subject: Fragen nach Pressetermin "Plakataktion am Tatort"

> Sehr geehrte Damen und Herren,
> 
> nach dem Besuch des heutigen Pressetermins in Deutz zur
> Plakataktion anlässlich des Bankraubs am 2014-06-05 habe
> ich ein paar weitere Fragen:
> 
> 1) Zeigt das mir und anderen Pressevertretern zur Verfügung
>    gestellte Video "MP 4 - Tatvideo.mp4" den mutmaßlichen Täter
>    auf dem Hin- und Rückweg zum Bankraub oder Vorbereitungshandlungen
>    etwa eine Stunde vor der eigentlichen Tat?
> 
>    Die Frage stellt sich mir wegen der eingeblendeten (möglicherweise
>    falschen) Uhrzeit, laut den Pressemeldungen fand die Tat um etwa
>    13:00 Uhr statt.
> 
> 2) Liegen der Polizei auch Bilder oder Videos einer offensichtlich
>    strafbaren Handlung vor und können diese zur Verfügung gestellt
>    werden?
> 
> 3) Wurden die Quellen der Videos und Bilder durch die Polizei
>    über die gesetzlichen Bestimmungen zur Video-Überwachung
>    des öffentlichen Raums belehrt?
> 
> 4) Ist der Polizei bekannt, ob die Überwachungsanlagen noch in
>    der gleichen Konfiguration betrieben werden?
> 
> 5) Sind alle bei der Plakataktion begleiteten Polizistinnen
>    und Polizisten mit einer unverpixelten Veröffentlichung der
>    dabei entstandenen Bilder einverstanden, bzw. kann eine
>    derartige Zustimmung bei allen als Pressetermin beworbenen
>    Veranstaltungen vorausgesetzt werden?
> 
> Vielen Dank für die Bearbeitung meiner Anfrage.
> 
> Mit freundlichen Grüßen
> Fabian Keil
> -- 
> Keinen Bock mehr auf rufschädigende Vereinnahmung durch GdP und BDK?
> Unterstützen Sie die Kritischen Polizisten bei ihrer vorbildlichen
> Arbeit gegen die Vorratsdatenspeicherung und andere verfassungswidrige
> Gesetzes-Entwürfe: http://www.kritische-polizisten.de/

Antwort der Kölner Polizei

From: "[...]" <[...]@polizei.nrw.de>
To: "fk@fabiankeil.de" <fk@fabiankeil.de>
Subject: Medienersuchen - Fragen nach Pressetermin "Plakataktion am Tatort"
Date: Fri, 1 Aug 2014 14:16:06 +0000

Sehr geehrter Herr Keil,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte die gestellten Fragen gerne.

1) Zeigt das mir und anderen Pressevertretern zur Verfügung gestellte
   Video "MP 4 - Tatvideo.mp4" den mutmaßlichen Täter auf dem Hin- und
   Rückweg zum Bankraub oder Vorbereitungshandlungen etwa eine Stunde
   vor der eigentlichen Tat?

   Die Frage stellt sich mir wegen der eingeblendeten (möglicherweise
   falschen) Uhrzeit, laut den Pressemeldungen fand die Tat um etwa
   13:00 Uhr statt.

 Der Banküberfall fand - wie in den Pressemitteilungen richtig genannt
 - gegen 13 Uhr statt. In der Überwachungsanlage ist jedoch die
 Uhrzeit technisch falsch eingestellt. Um von der Systemzeit auf die
 Echtzeit zu kommen müssen 50 Minuten addiert werden. Das bedeutet,
 dass die ersten veröffentlichten Bilder um 12.51 Uhr [Realzeit und
 nicht um 12.01 Uhr Systemzeit] und somit unmittelbar vor der Tat
 aufgezeichnet wurden.

2) Liegen der Polizei auch Bilder oder Videos einer offensichtlich
   strafbaren Handlung vor und können diese zur Verfügung gestellt
   werden?

Der Polizei liegt auch Bildmaterial vor, welches in der Bank
aufgezeichnet wurde. Dieses Material zeigt den Täter direkt bei dem
Überfall. Der Räuber ist zu diesem Zeitpunkt voll maskiert. Diese
Bilder eignen sich daher nicht für eine Öffentlichkeitsfahndung und
wurden nicht veröffentlicht.

3) Wurden die Quellen der Videos und Bilder durch die Polizei über die
   gesetzlichen Bestimmungen zur Video-Überwachung des öffentlichen
   Raums belehrt?

Aufgabe der Polizei ist es Straftaten zu erforschen. Dazu gehört es
auch zwingend, die vorhandenen Beweismittel für das Strafverfahren zu
sichern. Genau das ist in dem hier vorliegenden Fall geschehen.

4) Ist der Polizei bekannt, ob die Überwachungsanlagen noch in der
   gleichen Konfiguration betrieben werden?

Nach der Sicherung des Bildmaterials hat die Polizei Köln keinen
weiteren Kontakt mit dem Betreiber des Überwachungssystems gehabt.

5) Sind alle bei der Plakataktion begleiteten Polizistinnen und
   Polizisten mit einer unverpixelten Veröffentlichung der dabei
   entstandenen Bilder einverstanden, bzw. kann eine derartige
   Zustimmung bei allen als Pressetermin beworbenen Veranstaltungen
   vorausgesetzt werden?

Weitestgehend ja - Ausnahmen sind jedoch denkbar. Dies wäre zum
Beispiel der Fall, wenn Beamte von Spezialeinheiten oder
Kriminalbeamte aus speziellen Ermittlungsbereichen am Einsatz
beteiligt sind.

Ich hoffe, dass meine Antworten weiterhelfen. Für Nachfragen stehe
ich Ihnen gerne - auch telefonisch - zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

[...]
Polizeipräsidium Köln
Leitungsstab 3
Pressestelle
Walter-Pauli-Ring 2-6, 51103 Köln
[...]
www.koeln.polizei.nrw.de

[Foto: Screenshot aus Überwachungsvideo zeigt Mann mit Tasche] Wie der Screenshot zeigt, war die Überwachungsanlage nicht nur in Bezug zur Uhrzeit falsch konfiguriert, auch die rechtlichen Vorgaben wurden wie üblich missachtet.

Den sogenannten Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen habe ich gebeten, die durch die Polizei nicht erfolgte Belehrung des Betreibers nachzuholen und den rechtswidrigen Betrieb der Kamera zu unterbinden.

Plakatieren wie die Profis

Bei der Plakataktion verhielten sich die Polizistinnen und Polizisten vorbildlich.

Die Kölner Straßenordnung wurde eingehalten, plakatiert wurde ausschließlich in Geschäften. Die Erlaubnis zum Anbringen der Plakate wurde ohne Vorhaltung der Schußwaffen eingeholt, Widerstand gegen die Staatsgewalt habe ich nicht wahrgenommen, verletzt wurde niemand.

Der Bankster ist wohl trotzdem weiterhin auf der Flucht, da aber spätestens nach diesem weltweit abrufbaren Bericht der Fahndungsdruck kaum noch zu ertragen sein wird, gehe ich optimistisch davon aus, dass er sich zeitnah stellen wird.

Wer nach Betrachten der Foto-Strecke Lust zum Plakatieren hat, kann sich bei der Mobilisierung zur Freiheit statt Angst 2014 einbringen.

An der freiheitlich-demokratischen Grundordnung interessierte Polizistinnen und Polizisten sind natürlich ebenfalls herzlich willkommen, sollten aber das politische Engagement mit ihrem Dienstherrn absprechen, oder zur Not ohne Uniform und Schusswaffe plakatieren gehen.

[Foto: Polizeiliche Plakatier-Mobile] [Foto: Polizeiliche Plakatier-Einheit betritt Imbiss] [Foto: Polizeiliche Plakatier-Einheit bringt Plakat an] [Foto: Polizeiliche Plakatier-Einheit bringt Plakat in Reformhaus an] [Foto: Polizeiliche Plakatier-Einheit beim Friseur] [Foto: 'Asyl für Snowden' und weiterer Aufkleber] [Foto: Plakate bitte!] [Foto: Polizeiliche Plakatier-Einheit in Juwelier-Geschäft] [Foto: Polizeiliche Plakatier-Einheit beim Optiker] [Foto: Pralinen und Plakate]