www.fabiankeil.de/blog-surrogat/2014/05/01/polizei-fotografie-bei-demo-fuer-die-freiheit-der-frau.html

Polizei-Fotografie bei Demo für die Freiheit der Frau

Nach der Polizei-Beobachtung am Frauenkampftag habe ich mich bei der Kölner Polizei nach dem Kamera-Einsatz erkundigt:

From: Fabian Keil <fk@fabiankeil.de>
To: poststelle.koeln@polizei.nrw.de
Subject: Polizeiliche Video-Überwachung bei Demonstration "für die Freiheit der Frau"?
Date: Sat, 8 Mar 2014 17:24:37 +0100

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Vorfeld der heutigen Demonstration "für die Freiheit der Frau" am
Wiener Platz hatte ich den Eindruck, dass die Auftaktskundgebung
kurzzeitig durch einen Polizisten von einem stehenden Polizei-Motorrad
aus mit einer Mobiltelefon-Kamera aufgezeichnet wurde.

Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie dies bestätigen können.

Wie ich Ihnen in der Vergangenheit bereits mehrfach mitgeteilt habe,
darf die Polizei laut VersG § 12a "Bild- und Tonaufnahmen von Teilnehmern
bei oder im Zusammenhang mit öffentlichen Versammlungen nur anfertigen,
wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, daß von
ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung
ausgehen".

Derartige Anhaltspunkte waren für mich (wie üblich) nicht erkennbar.

Mit freundlichen Grüßen

Fabian Keil
Frankfurter Str. 68
51065 Köln

Die Antwort liegt seit einiger Zeit vor. Laut Polizei hat der Polizist nur Bilder von ebenfalls eingesetzten Kollegen für seinen Privatgebrauch angefertigt:

[Foto: Antwort der Kölner Polizei, personenbezogene Daten teilweise geschwärzt]

Dass der aus meiner Sicht rechtswidrige Kamera-Einsatz nicht mit dienstlichem Auftrag erfolgte glaube ich gern, die Entfernung zur Versammlung würde ich jedoch anders einschätzen und auch dass eine Individualisierung von Versammlungsteilnehmern nicht möglich war, halte ich für eher unwahrscheinlich.

Dass Beamtinnen und Beamten, die bei Versammlungen eingesetzt werden ... mit der Bestimmung des § 12a VersammlG vertraut sind, kann ich nicht ausschließen, zumindest bei der Beachtung des Paragraphen kommt es in Köln aber leider häufig zu Unregelmäßigkeiten.

Die Versammlungsrecht-Nachschulung des betroffenen Beamten habe ich wohlwollend zur Kenntnis genommen.

[Foto: Polizei, Versammlungsteilnehmer und Passanten] [Foto: Polizist mit Mobiltelefon auf Krad]

Die Foto können frei (CC0) verwendet werden. So weit wie es rechtlich möglich ist, gebe ich alle Urheberrechte, Leistungsschutzrechte und verwandten Schutzrechte zusammen mit allen damit verbundenen Ansprüchen und Einreden an ihnen auf.