www.fabiankeil.de/blog-surrogat/2014/03/19/start-der-karawane-vor-dem-verfassungschutz.html

Polizei-Beobachtung beim Start der Karawane gegen Einkesselung und Repressionen vor dem Verfassungsschutz

[Foto: Schild vom Bundesamt für Verfassungsschutz] Am 18.3. startete die von der Anatolischen Föderation ausgehende Karawane gegen Einkesselung und Repressionen mit einer Kundgebung vor dem Bundesamt für Verfassungschutz in Köln-Chorweiler.

Ich war nicht nur zur Polizei-Beobachtung dort, sondern auch um auf unsere Demo gegen Massenüberwachung am 12.4. in Köln aufmerksam zu machen.

Ich habe viele nette Menschen und zwei fantasievolle Polizisten kennengelernt.

Der aus meiner Sicht ebenfalls teilweise rechtswidrigen Video-Überwachung durch den Verfassungschutz werde ich einen eigenen Artikel widmen.

Beschwerde bei der Polizei

From: Fabian Keil <fk@fabiankeil.de>
To: poststelle.koeln@polizei.nrw.de
Subject: Beschwerde über Polizei-Verhalten bei Versammlung vor dem "Verfassungsschutz" am 2014-03-18
Date: Tue, 18 Mar 2014 15:19:46 +0100

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Ihnen spätestens seit der Aufnahme meiner personenbezogener Daten bekannt
ist, habe ich heute u.a. als Polizei-Beobachter an der Versammlung vor dem
"Verfassungsschutz" in Chorweiler teilgenommen.

Zwei Kölner Polizisten, die Herren M und K, haben sich
dabei leider völlig daneben benommen und auch in meine Grundrechte
wurde aus meiner Sicht rechtswidrig eingegriffen.

Ich habe mich dem Versammlungsort vom Bahnhof Chorweiler aus genähert und
bin dabei, ohne es erkennen und vermeiden zu können, in das Blickfeld einer
polizeilichen Fahrzeugkamera geraten. Das Fahrzeug (Kennzeichen NRW 5-7228)
war dabei so geparkt, dass die Kamera den Weg vom Bahnhof zum Versammlungsort
gut abdecken konnte. Eine versehentliche Fahrzeug-Ausrichtung erscheint mir
unwahrscheinlich.

Das Objektiv der Kamera war nicht verdeckt, unabhängig davon, ob die
Kamera auch aufgenommen hat (bzw. die Polizei die Aufnahme bestätigt),
sehe ich hier einen offensichtlichen Verstoß gegen VersG § 12a,
das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m.
Art. 1 Abs. 1 GG), sowie das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit
(Art. 8 Abs. 1 GG).

In der Vergangenheit habe ich Sie bereits mehrfach aufgefordert,
auf Versammlungen gerichtete Kamera-Objektive sichtbar abzudecken,
wenn keine Aufnahme beabsichtigt ist und Ihnen das Abschwenken der
Kamera zu aufwendig erscheint. Am liebsten wäre es mir natürlich
weiterhin, wenn Sie erst dann Kameras auf Versammlungen richten
würden, wenn auch die Bedingungen für eine Aufnahme vorliegen.

Rechtswidriger Einsatz von Polizei-Kameras auf Versammlungen ist für
mich keine Überraschung mehr, sondern kommt in Köln leider regelmäßig vor.

Neu war aber bei der heutigen Versammlung für mich, dass meine Personalien
aufgenommen wurden und dies auf Rückfrage mit dem frei erfundenen Vorwurf
begründet wurde, "man" hätte mich beim Anbringen eines Aufklebers mit der
Aufschrift "Freiheit für alle politischen Gefangenen" beobachtet.

Der Vorwurf kam von Herrn M, der auch meine Personalien aufgenommen
hat, Herr K stand direkt daneben. Trotz mehrfacher Rückfragen
wollte sich Herr K nicht dazu äußern, ob er sich den Unterstellungen
von Herrn M anschließt, Herr M sprach aber von mehreren "Zeugen"
und Herr K hat der Vereinnahmung nicht widersprochen.

Auf meine Frage an Herrn M, ob er mir eine Ordnungswidrigkeit
unterstellen würde, oder vielleicht sogar eine Straftat, wurde mir
gesagt, dies würde der "Verfassungsschutz" entscheiden, der den "Fall"
bearbeiten würde. Im Verlauf des weiteren Gesprächs stellte sich heraus,
dass Herr M den "Staatsschutz" meinte, ganz sicher bin ich mir da
aber nicht.

Bitte teilen Sie mir mit, was genau Sie mir vorwerfen und an wen Sie
meine personenbezogenen Daten weiter gegeben haben oder dies noch vorhaben.
Außerdem bitte ich um Mitteilung der Rechtsgrundlage für die Aufnahme,
Weitergabe und Verarbeitung der Daten.

Aus meiner Sicht ist der Inhalt des Aufklebers strafrechtlich unbedenklich,
aber da ich den Aufkleber nicht geklebt habe und folglich auch nicht dabei
gesehen werden konnte, ist das an dieser Stelle völlig irrelevant.

Bis zur hoffentlich zeitnah erfolgenden gerichtlichen Klärung bitte ich darum,
dass die Herren M und K nicht auf Versammlungen eingesetzt werden,
bei denen der Polizei bekannt ist, dass ich an der Leitung oder Organisation
beteiligt bin.

Sollten Sie keine gerichtliche Klärung anstreben, löschen Sie bitte umgehend
die aufgenommen Daten und bestätigen Sie mir die Löschung schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen

Fabian Keil
Frankfurter Str. 68
51065 Köln
-- 
Keinen Bock mehr auf rufschädigende Vereinnahmung durch GdP und BDK?
Unterstützen Sie die kritischen Polizisten bei Ihrer vorbildlichen
Arbeit gegen die Vorratsdatenspeicherung und andere verfassungswidrige
Gesetzes-Entwürfe: http://www.kritische-polizisten.de/

Vermutlich wird M seine Geschichte nicht vor einem Richter wiederholen wollen und vielleicht ging es ihm auch von Anfang an nur um die Identitätsfestellung, aber ich lasse mich natürlich gerne überraschen. Ihre Polizei Köln - professionell, bürgerorientiert, rechtsstaatlich.

Erste Reaktion

From: [...]
To: <fk@fabiankeil.de>
Subject: Ihre Beschwerde bei der Polizei Köln vom 19.03.2014
Date: Thu, 20 Mar 2014 08:52:49 +0100
 

Polizeipräsidium Köln                                     Köln, 20.03.2014

ZA 24 -  Beschwerdemanagement

13.05.01-B 2010/2014                                                                      
 

Eingaben und Beschwerden;

Ihr Schreiben vom 19.03.2014


Sehr geehrter Herr Keil,

ich bestätige Ihnen hiermit den Eingang Ihrer Beschwerde,
die der Behördenleitung vorgelegen hat.

Ich bitte um Verständnis dafür, dass ohne Kenntnis weiterer
Einzelheiten eine Stellungnahme nicht möglich ist.

Mit der Beantwortung Ihres Schreibens wurde die zuständige
Dienststelle beauftragt.

Von dort erhalten Sie in Kürze weitere Nachricht. 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

[...]

  <http://www.polizei-nrw.de/koeln/index.html>

Polizeipräsidium Köln
ZA 28 - Beschwerdemanagement -
Walter-Pauli-Ring 2-6
51103 Köln
Tel.: ++49 (0) 221/229 - 3983
Fax: ++49 (0) 221/229 - 243983

Bilder

[Foto: Blick in Polizei-Kamera an Windschutzscheibe] [Foto: Umgeparktes Polizei-Fahrzeug] [Foto: BfV-Fahnen] [Foto: Bundesamt für Verfassungsschutz] [Foto: Telekom-Parkplatz] [Foto: Blick von öffentlicher Straße in Überwachungskameras] [Foto: Überwachungskamera die den öffentlichen Raum abdeckt] [Foto: BfV-Besucherparkplatz-Schild] [Foto: Besucherparkplatz! Benutzung nur nach Meldung an der Pforte] [Foto: Menschen mit Anadolu-Federasyonu-Transparent vor dem BfV] [Foto: Menschen und Transparente der Anatolischen Föderation vor dem BfV] [Foto: Freiheit für politische Gefangene - Anatolische Föderation] [Foto: Menschen und Transparente der Anatolischen Föderation vor dem BfV] [Foto: Polizei-Fahrzeuge vor BfV-Fahnen] [Foto: Anti-Rassismus ist kein Verbrechen sondern Pflicht - Freiheit für politische Gefangene - Anatolische Föderation] [Foto: Merianstraße-Schild] [Foto: Aufkleber zum Tag der politischen Gefangenen - Offensichtlich kein Fall für den Staatsschutz] [Foto: Polizeiliche Fahrzeug-Kamera]

Die Foto können frei (CC0) verwendet werden. So weit wie es rechtlich möglich ist, gebe ich alle Urheberrechte, Leistungsschutzrechte und verwandten Schutzrechte zusammen mit allen damit verbundenen Ansprüchen und Einreden an ihnen auf.

Update 2014-03-31: Einladung zur Vernehmung als Beschuldigter

Der Staatsschutz war wohl doch nicht interessiert, statt dessen ermittelt jetzt die Kriminalpolizei:

[Scan: Polizeiliche Einladung zur Vernehmung als Beschuldigter nach Versammlung vor dem 'BfV']

Geplante Vernehmung entfällt

From: Fabian Keil <fk@fabiankeil.de>
To: kk54.koeln@polizei.nrw.de
Subject: "Vorladung" zur Vernehmung - Aktenzeichen 601000-092308-14/7
Date: Mon, 31 Mar 2014 13:15:01 +0200

Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für Ihre Einladung zur Vernehmung als Beschuldigter vom 2014-03-26.

Zeit und besonders der Ort passen mir leider nicht, aber sachdienliche
Hinweise von mir liegen der Polizei Köln bereits in Form der Beschwerde
13.05.01-B 2010/2014 vor.

Sollten Sie weitere Fragen haben, lassen Sie es mich bitte wissen.

In der Zwischenzeit könnten Sie vielleicht schon mal Ihre "Zeugen"
auf §§ 153 - 163 StGB aufmerksam machen. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Fabian Keil
Frankfurter Str. 68
51065 Köln
-- 
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Update 2014-04-03: Angekündigte Übergabe des Vorgangs an die Kölner Staatsanwaltschaft

From: ...
To: <fk@fabiankeil.de>
Subject: AW: "Vorladung" zur Vernehmung - Aktenzeichen 601000-092308-14/7
Date: Mon, 31 Mar 2014 14:26:15 +0200
 
[Kommentar:] 
 
Sehr geehrter Herr Keil,
 
danke für die Information. Sie sind nicht verpflichtet, hier eine
Aussage zu machen, könnten sich anwaltlich vertreten lassen, eigene
Beweise beantragen und ansonsten auch einfach schweigen zur Sache.
 
Gleichwohl frage ich mich, ob Sie keine Aussage machen wollen oder ob
Sie lediglich einen anderen Termin benötigen.
 
Sie können jederzeit mit mir während der Bürozeiten eine
Terminänderung vereinbaren!
 
Sollte ich von Ihnen in den nächsten Tagen nichts hören, werde ich den
Vorgang der StA Köln übersenden.
 
(Kleine Anmerkung zu Ihrem Belehrungsauftrag: Ihre Bewerbung als
Ausbilder in Sachen Strafprozessrecht bitte ich ggf. unter Beifügung
von entsprechenden Bewerbungsunterlagen zu übersenden.)  :-)   
 
Mit freundlichen Grüßen
[...]

Zur Bewerbung bin ich noch nicht gekommen ...

Einstellung wäre akzeptabel

From: Fabian Keil <fk@fabiankeil.de>
To: ...
Subject: Re: "Vorladung" zur Vernehmung - Aktenzeichen 601000-092308-14/7
Date: Mon, 31 Mar 2014 17:32:06 +0200

Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Eine Aussage lehne ich nicht grundsätzlich ab, würde dafür aber
ungern auf eigenen Kosten bis nach Köln-Chorweiler fahren und
habe voraussichtlich bis zum 14.04. wegen aus meiner Sicht
wichtigeren Dingen keine Zeit:
http://cologne.stopwatchingus.info/demo-12-april.html
(Geheim-Tipp: Es soll eine Rede von den Kritischen Polizisten geben!)

Mit der Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft
Köln könnte ich leben, komme aber nach der Demo auch gerne für
ein persönliches Gespräch zur Polizeidirektion Köln-Mülheim,
die ich ohne großen Aufwand erreichen kann.

Soweit für mich moralisch vertretbar, beantworte ich weitere
Fragen auch gerne schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen
Fabian Keil
-- 
Keinen Bock mehr auf rufschädigende Vereinnahmung durch GdP und BDK?
Unterstützen Sie die kritischen Polizisten bei Ihrer vorbildlichen
Arbeit gegen die Vorratsdatenspeicherung und andere verfassungswidrige
Gesetzes-Entwürfe: http://www.kritische-polizisten.de/

Polizei setzt proprietäre McAfee-Malware ein

From: ...
To: <fk@fabiankeil.de>
Subject: AW: McAfee GroupShield - S00PAAAEX03 - Warnung    
Date: Tue, 1 Apr 2014 07:37:46 +0200

Ihre Anlagen sind hier nicht zu sehen, da sie aus Sicherheitsgründen geblockt sind.
Bitte übersenden Sie per normaler Post oder bringen Sie die Informationen hier nach Terminabsprache vorbei.
 
 
Mit freundlichen Grüßen
[...]

Das Verfahren wurde abgegeben

From: ...
To: "Fabian Keil" <fk@fabiankeil.de>
Subject: AW: "Vorladung" zur Vernehmung - Aktenzeichen 601000-092308-14/7
Date: Tue, 1 Apr 2014 07:39:40 +0200

Sehr geehrter Herr Keil,

über die Aufgabenwahrnehmung entscheiden nicht die Tatverdächtigen
sondern der Geschäftsverteilungsplan. Sie können sich jederzeit an
einen Anwalt wenden, der Sie vertritt. Ich gebe das Verfahren nunmehr
ab an die StA Köln und gehe davon aus, dass Sie sich anwaltlich
vertreten lassen, um sich der Mühsahl von 5 km Fahrt mit öffentlichen
Verkehrsmitteln zu 2,50 Euro nicht unterziehen zu müssen.

Künftigen Schriftverkehr bitte ich im übrigen per normaler Post abzuwickeln.
 
 
Mit freundlichen Grüßen
[...]

Natürlich kostet eine einfache Fahrt von Köln-Mülheim nach Köln-Chorweiler nicht 2,50 Euro, sondern 2,70 Euro, irgendwie muss die rechtswidrige Massenüberwachung der KVB AG schließlich finanziert werden. Ich gehe nicht davon aus, dass mich die Polizei anschließend auf eigene Kosten nach Hause fahren würde und dort bleiben wollte ich auch nicht.

Zu den unnötigen Kosten käme die Möglichkeit, dass mir die meines Wissens nicht beurlaubten Polizisten M und H beim erneuten Betreten der inoffiziellen polizeilichen Gefahrenzone Köln-Chorweiler weitere Verfahren anhängen könnten. In anderen Teilen Kölns ist mir das noch nie passiert, obwohl ich dort deutlich häufiger Polizei-Kontakt habe.

Anlagen waren ungefährlich, IFG-Anfrage läuft

From: Fabian Keil <fk@fabiankeil.de>
To: ...
Subject: Re: McAfee GroupShield - S00PAAAEX03 - Warnung
Date: Tue, 1 Apr 2014 16:23:02 +0200

... wrote:

> Ihre Anlagen sind hier nicht zu sehen, da sie aus Sicherheitsgründen geblockt sind.  

Sehr geehrter Herr ...,

ich danke für den Hinweis. Bei den "Anlagen" handelte es sich um
elektronische Signaturen, von denen keine Gefahr ausgeht.

Diese zu "blocken" erscheint mir rechtlich fragwürdig, dafür mache ich
aber natürlich nicht Sie persönlich verantwortlich.

Eine IFG-Anfrage nach weiteren Details dazu läuft:
https://fragdenstaat.de/anfrage/it-standard-der-polizei-koln-bzw-nrw/

Bei dieser E-Mail lasse ich die OpenPGP-Signatur ausnahmsweise mal
weg, die Integrität des Inhalts kann folglich nicht mehr geprüft werden,
aber zumindest die "Beanstandung" durch den "McAfee GroupShield"
sollte ausbleiben.

Vielen Dank für die Abgabe des Verfahrens an die Staatsanwaltschaft
Köln, ich bin gespannt, wie es weiter geht.

Mit freundlichen Grüßen
Fabian Keil

Wegen den verbesserten Nutzungsbedingungen habe ich meinen fragdenstaat.de-Zugang gekündigt, Stand (2015-05-15) der obigen Anfrage ist, dass die Polizei Köln mich an das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste verwiesen hat, von da ist noch keine Antwort gekommen.

Update 2014-05-15: Erinnerung

From: Fabian Keil <fk@fabiankeil.de>
To: Polizei Köln <poststelle.koeln@polizei.nrw.de>
Subject: Beschwerde 13.05.01-B 2010/2014
Date: Thu, 17 Apr 2014 18:08:22 +0200

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Beschwerde 13.05.01-B 2010/2014 vom 2014-03-18 wurde mit
Ihrem Schreiben vom 2014-03-27 (kein Aktenzeichen) nur teilweise
beantwortet.

Weder teilen Sie mir mit, ob und auf welcher Rechtsgrundlage
meine personenbezogenen Daten an den "Verfassungsschutz" weiter
gegeben wurden, noch machen Sie die angeblich erfolgte "Prüfung
der einschlägigen Rechtsgrundlage" für mich nachvollziehbar.

Durch das Richten einer Polizei-Kamera auf Versammlungsteilnehmer
wird, wie bereits in der ursprünglichen Beschwerde ausgeführt,
in mehrere Grundrechte eingegriffen, ohne gesetzliche Legitimation
ist es also grundrechtswidrig.

Laut Ihrem Schreiben wurden mit der Kamera am 2014-03-18 keine
Aufnahmen gemacht, bitte teilen Sie mir also mit, welcher
Paragraph im Versammlungsgesetz Ihrer Auffassung nach den
Grundrechtseingriff rechtfertigt. VersG § 12a kommt offensichtlich
nicht in Betracht, da er sich nur auf aufnehmende Kameras bezieht.

Mit freundlichen Grüßen

Fabian Keil
Frankfurter Str 68
51065 Köln
-- 
Keinen Bock mehr auf rufschädigende Vereinnahmung durch GdP und BDK?
Unterstützen Sie die Kritischen Polizisten bei Ihrer vorbildlichen
Arbeit gegen die Vorratsdatenspeicherung und andere verfassungswidrige
Gesetzes-Entwürfe: http://www.kritische-polizisten.de/

Update 2014-12-07

In Übereinstimmung mit der Prophezeihung wurde das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft Köln eingestellt.