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Demo-Beobachtung: 'Tribunal gegen Bundeswehrgeneral Georg Klein und alle Kriegstreiber und Kriegsprofiteure'

[Foto: Demo-Zug mit engmaschiger Polizei-Begleitung] Am 30.11. gab es in Köln eine Demonstration mit dem Titel Tribunal gegen Bundeswehrgeneral Georg Klein und alle Kriegstreiber und Kriegsprofiteure.

Um das Treiben der Polizei zu beobachten bin auch ich zum Friesenplatz gekommen. Hauptsächlich interessiert hat mich, wie üblich, der Einsatz von Polizei-Kameras und ob und in welcher Form Auflagen bei deren Fotografie erteilt werden würden.

Kaum Auflagen

Auflagen mit offensichlichem Bezug zur Polizei-Fotografie bekam ich keine, das kurzzeitige Passieren einer zweireihigen Polizei-Sperre an der Kreuzung Roonstraße-Rathenauplatz wurde mir allerdings erst nach mehrfacher Nachfrage nach der Rechtsgrundlage für die Behinderung und Eskalation zum für die Sperre verantwortlichen Polizisten erlaubt.

Eine Rechtsgrundlage konnte oder wollte auch er mir nicht nennen, die mehrfach wiederholte Begründung, die Demonstration fände auf der anderen Seite der Sperre statt, fand ich ich nicht überzeugend.

Fast vorbildlicher (Nicht-)Einsatz von Polizei-Kameras

[Foto: Polizei-Kamera] [Foto: Polizist mit Kamera neben Demo-Zug] [Foto: Kamera-Wagen trifft mit abgeschwenkter Kamera ein] [Foto: Todes-Meldungen vor Polizei-Bussen]

[Foto: Wiederentdeckter Kamera-Wagen mit aufgerichteter Kamera] Gesehen habe ich lediglich zwei Polizei-Kameras.

Von Anfang an dabei war eine Hand-Kamera, die gelegentlich den Besitzer wechselte, aber der Position nach nicht aufzeichnete.

Vor der Abschlusskundgebung am Rathenauplatz, in dessen Umgebung General Klein wohnen soll, kam zusätzlich ein Polizei-Bus mit Dachkamera. Zuerst parkte er bei den übrigen Polizei-Fahrzeugen gegenüber der Synagoge, noch bevor ich ihn zur obligatorischen Fotografie der Kamera-Position aus der Nähe erreichte, fuhr er jedoch wieder davon.

[Foto: Abgeschwenkte Kamera auf Polizei-Wagen] Auf der anderen Seite des Parks fand ich ihn schließlich wieder, die Kamera war aufgerichtet, ohne das für mich erkennbar erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bestanden, die laut § 12a VersG vorliegen müssen um den polizeilichen Kamera-Einsatz auf einer Versammlung zu rechtfertigen.

Der Beweis-Sicherungs-Polizist war sehr zuvorkommend und bestätigte, dass die Kamera zum Zeitpunkt meines Eintreffens aktiv war, bestritt aber, dass die Bilder auch aufgezeichnet wurden. Ziel sei lediglich zu prüfen, ob ausgehängte Todes-Anzeigen strafbare Inhalte enthielten, was aber nicht der Fall sei.

Dass die Todes-Anzeigen in direktem Zusammenhang mit der Versammlung standen und somit das Versammlungsgesetz greifen würde, sei nicht offensichtlich und die Rechtsgrundlage für den Kamera-Einsatz soll eher das Polizeigesetz NRW gewesen sein. Die Versammlung selbst sei mit der Fahrzeugkamera weder aufgezeichnet noch beobachtet worden.

Noch während des Gesprächs wurde die Kamera abgeschwenkt und mir wurde (nach Einladung durch den Polizisten!) gezeigt, dass in einem Verzeichnis auf einem die Kamera steuernden Laptop keine Video-Datei lag und dass nach einer kurzen Aufzeichnung (des Fahrzeug-Dachs) im entsprechenden Verzeichnis eine Video-Datei abgelegt wurde. Fotos vom Innenraum des Fahrzeugs und ein Screenshot des Laptops wurden leider nicht genehmigt.

Technisch war das sicher kein Beweis und Aufzeichnungen hätten bereits gelöscht oder in ein anderes Verzeichnis verschoben worden sein können, dass zumindest die eigentliche Abschlusskundgebung nicht aufgezeichnet wurde scheint mir aber glaubhaft, da das Fahrzeug dafür sehr ungünstig stand.

Die Einschätzung, dass das Versammlungsgesetz bei der Kamera-Beobachtung der Todesanzeigen und deren Anbringung nicht anwendbar war, teile ich natürlich nicht. Selbst wenn die Anwendung des Polizeigesetz NRW in Frage käme, war für mich nicht offensichtlich, dass die in § 15a genannten Bedingungen für den offenen Einsatz optisch-technischer Mittel erfüllt wurden.

Trotz dieser kleinen Meinungsverschiedenenheit hat die Gesprächs-Atmosphäre nicht gelitten und das Gespräch ging noch einige Minuten weiter. Auch die Fotografie der Kamera aus der Nähe, anderswo ein großes Problem, wurde nicht nur nicht beanstandet, sondern für selbstverständlich legitim gehalten.

Ein Flyer der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Ortsgruppe Köln-Bonn wurde mit Interesse entgegen genommen.

Insgesamt war dieser Polizei-Kontakt für mich eine Bereicherung und es wäre schön, wenn auf Demonstrationen in Köln zukünftig mehr ähnlich auskunftsfreudig und kritikfähige Beamten eingesetzt werden würden.

Strafanzeige am Kinderspielplatz

[Foto: Kinderspielplatz-Schild] [Foto: Diskussion mit Polizei] [Foto: Papiere bitte] [Foto: Polizisten mit Kamera] [Foto: Polizist notiert Personalien von Ausweis] [Foto: Kölner lassen keinen allein] [Foto: Polizist mit Mobiltelefon und Ausweis] [Foto: Vogelfrei-Aufkleber]

Die eigentliche Ablusskundgebung habe ich verpasst, nach deren Ende kam es noch zur Identitätsfeststellung eines Teilnehmers. Bei der Pressestelle der Polizei Köln habe ich mich dazu nach den Hintergründen erkundet:

From: Fabian Keil <fk@fabiankeil.de>
To: pressestelle.koeln@polizei.nrw.de
Subject: Strafanzeige wegen "Ihr Vögel"?
Date: Sun, 1 Dec 2013 12:30:32 +0100

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach dem Ende der gestrigen Demonstration "zum Kunduz-Massaker
und gegen Bundeswehrgeneral Georg Klein" wurden, nachdem keine
Presse-Fotografen mehr zu sehen waren, die Personalien eines
Teilnehmers aufgenommen.

Den Beginn des Konflikts habe ich verpasst, von Zeugen wurde mir
mitgeteilt, die Polizei würde dem Demonstranten vorwerfen "Ihr Vögel"
gesagt zu haben und deswegen Strafanzeige wegen Beleidigung der
oder des sich angesprochen fühlenden Polizisten stellen.

Ist das aus Ihrer Sicht sachlich zutreffend bzw. haben Sie
vielleicht weitere Informationen zu dem Vorgang für mich?

Es würde mich übrigens freuen, wenn Sie zukünftig für Strafanzeigen
in Zusammenhang mit Demonstrationen auch Pressemeldungen heraus
geben würden.

Vielen Dank für die Auskunft.

Mit freundlichen Grüßen

Fabian Keil
Frankfurter Str. 68
51065 Köln

Bis jetzt liegt mir leider nur eine hoffentlich vorläufige Antwort vor:

From: F Köln Pressestelle <Pressestelle.Koeln@polizei.nrw.de>
To: "Fabian Keil" <fk@fabiankeil.de>
Subject: AW: Strafanzeige wegen "Ihr Vögel"?
Date: Sun, 1 Dec 2013 13:53:59 +0100

Sehr geehrter Herr Keil, 

der Aufzug und die Kundgebung sind aus unserer Sicht weitgehend störungsfrei verlaufen.
Richtig ist, dass eine Strafanzeige wegen Beleidigung und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige
gefertigt wurden.

Weitere Hintergründe zu den Anzeigen, insbesondere ob es sich hierbei um den von Ihnen
beschriebenen Sachverhalt gehandelt hat, kann ich Ihnen derzeit nicht geben, da mir die
Anzeigen bislang noch nicht vorliegen.


Mit freundlichen Grüßen, 

[...]
Leitungsstab 3 - Pressestelle
Polizeipräsidium Köln
Walter-Pauli-Ring 2-6
51103 Köln
[...]
Besuchen Sie uns auch im Internet:
www.koeln.polizei.nrw.de

Bei der angesprochenen Ordnungswidrigkeitenanzeige dürfte es um den Tatbestand Spucken auf den Boden gehen, zumindest ist eine derartige Anzeige dem vermeintlichen Freizeit-Ornithologen in meinem Beisein angekündigt worden.

Eine der gleichen Gruppe von Polizisten wenig später von einer anderen Person vor die Füße geworfenen Zigarette führte nicht mal zu einer Verwarnung, aber ich bin sicher, dass die Aufrechthaltung der öffentlichen Ordnung der einzige Grund für die Erweiterung der Vorwürfe war.

Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte

Im Rahmen der Demo-Beobachtung habe ich Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte (PVB) fotografiert und bin somit unwissentlich als Gewalttäter aufgetreten. Zumindest, wenn man die Gewalt-Definition einer kürzlich veröffentlichten, im Auftrag des Ministerium für Inneres und Kommunales NRW erstellten, absolut wissenschaftlichen Studie verwendet:

1.3 Gewaltbegriff

Der Studie wurde ein sehr weitgefasster Gewaltbegriff zugrunde gelegt, um ein möglichst breites Spektrum der Gewalthandlungen gegen PVB abbilden zu können. Die Untersuchung beinhaltete dabei strafrechtlich relevante Gewalthandlungen (zu denen auch, aber nicht ausschließlich, Widerstandshandlungen zählen) genauso wie strafrechtlich nicht relevante Handlungen gegen PVB. Von besonderer Bedeutung war in diesem Zusammenhang die Entscheidung, bei der Definition und Operationalisierung von Gewalt neben tätlichen auch nicht-tätliche Angriffe einzuschließen. [...]

[...]

Unter nicht-tätlichen Angriffen können hingegen unter anderem die folgenden Handlungen subsumiert werden:

Zu meiner Verteidigung möchte ich erneut betonen, dass mir die Definition zum Zeitpunkt meiner Gewalthandlungen noch nicht bekannt war. Rückblickend schienen sich auch die Opfer der von mir ausgehenden Gewalt nicht bewusst zu sein.

Soweit für mich als Laien erkennbar, haben meine Fotos nicht zu körperlichen oder psychischen Verletzungen geführt und ich bin optmistisch, dass das auch zukünftig so bleiben wird. Die Foto-Gewalt geht jedenfalls weiter.

Weitere Bilder

[Foto: Polizei-Motorräder und -Wagen vor Beginn der Kundgebung am Friesenplatz] [Foto: Polizei-Busse und Polizisten vor Beginn der Kundgebung am Friesenplatz] [Foto: Polizei-Busse vor Beginn der Kundgebung am Friesenplatz] [Foto: Asyl-für-Snowden-Plakat mit Polizei im Hintergrund] [Foto: Krieg beginnt hier. Beenden wir ihn hier.] [Foto: Asyl-für-Snowden-Plakat mit Polizei und Kölner Dom im Hintergrund] [Foto: Krieg beginnt hier.] [Foto: Aufkleber 'Kennzeichnungspflicht für Polizisten' mit Polizei-Bus im Hintergrund] [Foto: Polizisten mit Kamera] [Foto: Asyl-für-Snowden-Plakat mit Polizei-Reihe im Hintergrund] [Foto: Beginn der Demo] [Foto: Beginn der Demo] [Foto: Demo-Zug von hinten] [Foto: Polizei-Bus vor Kölner Bank] [Foto: Polizei-Fahrzeuge hinter Demo-Zug] [Foto: Asyl-für-Snowden-Aufkleber mit Demo-Zug im Hintergrund] [Foto: Regenschirm mit Aufschrift Kriegprofiteure sabotieren] [Foto: Zuschauerin mit Hund informiert sich über Anlass der Demo] [Foto: Freiheit-statt-Angst-Aufkleber mit Demonstranten im Hintergrund] [Foto: Polizei erwartet Eintreffen des Demo-Zugs] [Foto: Polizisten beobachten Eintreffen des Demo-Zugs] [Foto: Demonstrant diskuttiert mit Polizisten] [Foto: Polizei-Busse vor Synagoge] [Foto: Abschlusskundgebung]

Die Fotos können frei (CC0) verwendet werden. So weit wie es rechtlich möglich ist, gebe ich hiermit alle Urheberrechte, Leistungsschutzrechte und verwandten Schutzrechte zusammen mit allen damit verbundenen Ansprüchen und Einreden an ihnen auf.